Schiedsstelle
In Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (zum Beispiel im Rahmen von Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, können Sie die Schiedsstelle der Stadt Dingelstädt anrufen.
Die Schiedsstelle kann nicht in Fällen von Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowie staatlichen Rechtsstreitigkeiten tätig werden.
Schiedsmann und -frauen der Stadt Dingelstädt:
- Wolf-Rüdiger Heinze (Vorsitzender)
- Andrea Schmidt
- Karina Henkel
Den Kontakt zu den Schiedspersonen können Sie über das Ordnungsamt der Stadtverwaltung herstellen.
Schiedsstelle der Außenstelle Bickenriede:
Bickenriede
Hauptstraße 55
37351 Stadt Dingelstädt
Schiedsperson: Silvana Jakobi
Stellvertreter: Peter Fruntke
Schiedsstelle der Außenstelle Hüpstedt:
Hüpstedt
Oberdorf 32
37351 Stadt Dingelstädt
Schiedsperson: Dietmar Bode
Verfahren:
- Antragstellung mit Namen und Anschrift und Gegenstand der Streitigkeit durch beide Parteien in mündlicher oder schriftlicher Form
- Terminbestimmung durch die Schiedspersonen: Beide Streitparteien müssen erscheinen, die Verhandlungen verlaufen mündlich
- Bei einer Einigung wird ein Vergleich aufgesetzt, der nach Unterschrift beider Parteien rechtswirksam ist
- Kommt eine Einigung nicht zu Stande, haben die Parteien immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen
Stadtverwaltung Dingelstädt
Anja Eulitz
Leiterin des Ordnungsamtes
Geschwister-Scholl-Straße 28
Tel.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777
E-Mail: ordnungsamt@dingelstaedt.de