Kommunalwahl 2023
Am Sonntag, den 23. April 2023 wurden die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen der OrtschaftenHüpstedt und Helmsdorf neu gewählt.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dingelstädt
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
Bei der Kommunalwahl (Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Helmsdorf)
am 23. April 2023 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 421
Zahl der Wähler 222
Zahl der ungültigen Stimmabgaben 10
Zahl der gültigen Stimmabgaben 212
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Lfd.
Nr. |
Kennwort der Partei, der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers | Name, Vorname | Stimmen | Gewählt ist (1) |
1 | CDU- Christlich Demokratische Union | Breitenstein, David | 194 | X |
Bode, Manfred | 10 | |||
Große, Daniel | 2 | |||
Schröter, Peter | 2 | |||
Schicke, Torsten | 1 | |||
Schollmeyer, Lorenz | 1 | |||
Siebert, Patrick | 1 | |||
Wedekind, Renald | 1 |
(1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,
Landkreis Eichsfeld
Kommunalaufsicht
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Dingelstädt, den 25.04.2023
gez.
Jenny Müller
Wahlleiterin der Stadt Dingelstädt
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dingelstädt
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
Bei der Kommunalwahl (Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Hüpstedt)
am 23. April 2023 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 1.278
Zahl der Wähler 245
Zahl der ungültigen Stimmabgaben 7
Zahl der gültigen Stimmabgaben 238
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Lfd.
Nr. |
Kennwort der Partei, der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers | Name, Vorname | Stimmen | Gewählt ist (1) |
1 | Kummer, Claudia | 173 | X | |
Bode, Dietmar | 11 | |||
Wedekind, Wigbert | 10 | |||
Rimbach, Dominique | 8 | |||
Meyer, Frank | 7 | |||
Stöber, Christian | 5 | |||
Streichhardt, Rita | 4 | |||
Hebenstreit, Andrea | 3 | |||
Bingel, Günter | 2 | |||
Bingel, Norbert | 2 | |||
Petri, Erika | 2 | |||
Barthel, Bernd | 1 | |||
Bingel, Marion | 1 | |||
Cott, Alexander | 1 | |||
Gebhardt, Franz-Josef | 1 | |||
Geißler, Sylvia | 1 | |||
Günther, Thomas | 1 | |||
Hebestreit, Tristan | 1 | |||
Hunold, Martin | 1 | |||
John, Marcel | 1 | |||
Kaiser, Dietmar | 1 | |||
Kellner, Johannes | 1 |
(1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,
Landkreis Eichsfeld
Kommunalaufsicht
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Dingelstädt, den 25.04.2023
gez.
Jenny Müller
Wahlleiterin der Stadt Dingelstädt