Kommunalwahl 2025

Wahltermin
Am Sonntag, den 9. März 2025 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Dingelstädt statt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Die Kommunalwahl wird nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durchgeführt.

Stichwahl
Wenn im ersten Wahlgang am 9. März 2025 keiner der zur Wahl stehenden Kandidaten die absolute Mehrheit der Wähler bekommt, ist eine Stichwahl nötig. Dann treten dort nur noch die beiden Kandidaten an, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Eine mögliche Stichwahl findet am 23. März 2025 statt.

Wer darf wählen: Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten (9. Dezember 2024) in der Stadt Dingelstädt haben und nicht vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden: Wählbarkeit
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Dingelstädt hat.

Weitere Informationen für Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber/-innen und Bürger/-innen
Eine Zusammenfassung aller Informationen für Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber/-innen und Bürger/-innen  finden Sie HIER.

Formulare zum Download: