Ordnungsamt
Ordnungsamtsleiterin
Frau Eulitz
Tel.: 036075 34-300
Fax: 036075 62777
Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz
Herr Fiedler
Tel.: 036075 34-312
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Frau Freund
Tel.: 036075 34-311
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Frau Sterner
Tel.: 036075 34-313
Sachbearbeiterin Ordnungsamt / Außendienst
Frau Wistuba
Tel.: 036075 34-321
Verwaltungsleistungen im Ordnungsamt
Formulare und Anträge für Verwaltungsleistungen im Ordnungsamt
Alle Formulare, Satzungen und Merkblätter finden Sie auch gesammelt auf unserer Formularservice-Übersicht mit Suchfilter.
Satzungen und Bußgeldkataloge
- Ordnungsbehördliche Verordnung vom 02.12.2020
- Verwaltungskostensatzung vom 21.09.2022 (6114 Downloads)
- Straßenreinigungssatzung vom 06.04.2021
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Dingelstädt – vom 26.10.2020
- Marktsatzung vom 23.07.2020
- Marktgebührensatzung vom 23.07.2020
- Friedhofsgebührensatzung vom 05.02.2019
- Friedhofsgebührensatzung – 1. Änderung vom 18.04.2019
- Friedhofsgebührensatzung – 2. Änderung vom 02.09.2019
- Friedhofssatzung vom 05.02.2019
- Friedhofssatzung – 1. Änderung vom 18.04.2019
- Friedhofssatzung – 2. Änderung vom 06.08.2019
- Verwarn- u. Bußgeldkatalog der Stadt Dingelstädt vom 16.01.2020
- Obdachlosenunterkunftssatzung vom 29.08.2022
- Obdachlosenunterkunfts-Kostensatzung vom 29.08.2022
- Sondernutzungsgebührensatzung vom 01.09.2022
- Sondernutzungssatzung vom 01.09.2022
Aktuelle Informationen
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt
lm Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Grabmale von der Friedhofsverwaltung einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Nicht standhafte Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
In der Zeit vom
01.08.2022 bis 05.08.2022
werden alle Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt durch die Firma KMD – Kommunale Dienstleistung Geraberg kontrolliert. Die Überprüfung der Standsicherheit erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt werden soll, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.
Sollten Mängel festgestellt werden, wird dies durch das Anbringen eines Aufklebers am Grabmal sichtbar gemacht. In diesen Fällen ist durch die/den Verfügungsberechtigte/n die Befestigung des Grabmals unverzüglich, spätestens bis zum 16.09.2022, zu veranlassen. Alle Verfügungsberechtigten werden daher aufgefordert, zu kontrollieren, ob ein Warnaufkleber an der Grabstätte angebracht wurde.
Die o. g. Firma wird anschließend erneut prüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Die Verfügungsberechtigten sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-26
zur Verfügung.
Dingelstädt, den 05.07.2022
Andreas Fernkorn
Der Bürgermeister
Hinweis: Illegale Müllentsorgung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hier zum Thema und Konsequenzen bei “Illegaler Müllentsorgung” informieren. Bitte lesen Sie HIER weiter.
Ihr Ordnungsamt