Ab Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Ausweise beantragen? Beachten Sie diese Neuerungen ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten wichtige Änderungen im Einwohnermeldewesen in Kraft, die sowohl die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten als auch deren Versand betreffen. Was genau müssen Sie beachten?

Einführung des digitalen Lichtbilds

Gemäß des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Bundespersonalausweise, Reisepässe und vorläufige Dokumente genutzt werden.

Dieses moderne Verfahren gewährleistet die Einhaltung biometrischer Standards und schützt vor Manipulationen, indem es das sogenannte Morphing von Fotos verhindert und die Daten sicher verschlüsselt.

So funktioniert die Erstellung des digitalen Lichtbilds:

  • Direkt an einem Aufnahmesystem in der Meldebehörde
  • Alternativ durch zertifizierte Fotografen, die das Bild verschlüsselt über einen Cloudanbieter an die Behörde übermitteln

Die Kosten für ein digitales Lichtbild in der Meldebehörde betragen 6 € pro Dokument.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 können ausgedruckte oder selbst erstellte digitale Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden. Zudem ist die Beantragung hoheitlicher Dokumente in den Außenstellen Hüpstedt und Bickenriede nicht mehr möglich.

Unser Tipp: Beantragen Sie Ihre benötigten Dokumente noch vor Mai 2025.

Einführung des Direktversands

Ab Mai 2025 besteht außerdem die Möglichkeit, Reisepässe und Personalausweise direkt nach Hause liefern zu lassen. Diese hoheitlichen Dokumente werden auf Wunsch gegen eine Gebühr von voraussichtlich 15 € per Zustelldienst direkt an die Privatadresse der antragstellenden Person übergeben.

Wichtige Hinweise:

  • Der Direktversand erfolgt ausschließlich per persönlicher Übergabe durch einen Zustelldienst.
  • Express-Dokumente können nicht per Direktversand bestellt werden. In diesen Fällen bleibt die Abholung in der Meldebehörde die schnellste Lösung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen diesen verbesserten Service anbieten zu können!