Private Fördermöglichkeiten
Dorfregion Stadt Dingelstädt ist Förderschwerpunkt: Fördermöglichkeiten für die Ortschaften Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen und private Bauherren in diesen Ortschaften
Am 28. September 2021 wurde die Dorfregion Stadt Dingelstädt mit den Ortschaften Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen als Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung und Dorfentwicklung anerkannt.
Von 2022 bis 2026 besteht die Möglichkeit vielfältige Projekte mit Hilfe der Förderung für die Ortschaften und die Region zu verwirklichen.
Dazu gehören sowohl kommunale Projekte in den einzelnen Ortschaften wie die Sanierung von Gebäuden oder die Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Grundlage für das Dorferneuerungsprogramm ist das im Jahr 2020 unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vom Planungsbüro NH-Projekt Weimar erstellte „Gemeindliche Entwicklungskonzept“ (GEK). Hier wurden die einzelnen Ortschaften und die Region betrachtet, die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken ermittelt und schließlich Projektideen entwickelt.
Neben den öffentlichen Projekten wird es auch für private Bauherren die Möglichkeit geben, Förderanträge zu stellen, um Baumaßnahmen an der Außenhülle von Bestandsgebäuden fördern zu lassen.
Informationsflyer der Stadt Dingelstädt und NH Projektstadt:
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Präsentation aus Informationsveranstaltung zur Dorferneuerung
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Zielstellung
- Erhaltung des charakteristischen Ortsbildes (Struktur und Bausubstanz)
- Wiedergewinnung von ortsbildprägenden Stilelementen
- Herausstellen historischer Vielfalt
- Bestehende Qualitäten erhalten und verschwundene wiederherstellen
Fördergrundsätze für private Bauherren
- Erhaltung und Gestaltung ehemals landwirtschaftlich/ ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschl. der dazugehörigen Hof- und Grünflächen
- Umnutzung ehemaliger land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu Wohn- und Gewerbezwecken
- Abriss, Teilabriss und Entsiegelung brach gefallener Flächen
- Sanierung der baulichen Hülle (Dach, Fenster, Türen, Tore, Fassade) zur Behebung gestalterischer und baufunktionaler Mängel
Förderrahmen:
- bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden
- Vorhaben, die der Beseitigung gestalterischer und baufunktionaler Mängel dienen, werden bis zu max. 15.000 € pro Gebäude gefördert
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 7.500 € werden nicht bezuschusst
Fristen
- Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über das beratende Büro und ist bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres, letztmalig zum 15.01.2026 möglich.
Unterlagen der Antragstellung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Datenblatt „Quantitative Indikatoren“
- ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Fotos des aktuellen Zustandes und Lageplan mit Kennzeichnung des beantragten Objektes
- Stellungnahme des beratenden Architekten und Zustimmung der Gemeinde
- 3 vergleichbare Originalkostenangebote mit Angabe Menge/ Einzelpreis/ Gesamtpreis gegliedert nach Gewerken und pro Objekt von verschiedenen, zur Bauausführung berechtigten Firmen (Eigenleistung nicht förderfähig)
- Eigenmittelnachweis wenn Eigenmitteln mehr als 10.000 € betragen
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- ggf. Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, Baugenehmigung
→HIER gelangen Sie zu den Informationen und den Antragsformularen des Freistaates Thüringen.
Ausführliche Informationen zu den Fördergrundsätzen und den Grundsätzen der Gestaltung und Bauausführung erfahren Sie →HIER.
Dächer
- Erneuerung der Dacheindeckung mit naturroten Tonziegeln, traditionell ausgeführten Ortgängen, Dachentwässerungsanlagen sowie Schneefängen in Zink, Schornsteinköpfen in Klinkermauerwerk
- Aufsetzen von Dachgauben oder Zwerchgiebeln
- Instandsetzung von historischen Dachgauben
Fassaden
- Dämmung mit mineralischen/natürlichen Dämmstoffen
- Erneuerung des Außenputzes bzw. Verbesserung der Putzstruktur mit glatt ausgeriebener oder feinkörnig gleichmäßiger Oberfläche ohne Zusatzstruktur
- Farbfassung in Abstimmung mit dem beratenden Planungsbüro
- Instandsetzung/ Erneuerung von Gewänden, Gesimsen, Faschen, Quaderungen & Zierelementen
- Instandsetzung/ Freilegung von Sichtfachwerk
- Verkleidungen mit Holz/ Tonziegeln/ Schiefer
Fenster, Türen, Tore
- Rückbau auf ursprüngliche bzw. gut proportionierte Tür-, Tor- und Fensteröffnungen (Fenster höher als breit – stehendes Rechteckformat)
- Instandsetzung vorhandener historischer Fenster, Haustüren und Tore
- Fenster, Schaufenster, Türen und Tore aus Holz mit traditionellen Teilungen
- Aufarbeitung/ Neuanfertigung von Holzklappläden und -schiebeläden
Freiflächen
- Sanierung/ Erneuerung von Vor- und Freitreppen einschließlich Geländer
- Instandsetzung/ Erneuerung von Einfriedungen einschließlich dazugehöriger Tore, Türen und Sockelmauern
- Weitere, die äußere Gestaltung des Grundstücks verbessernde Maßnahmen, z.B. Natursteinpflaster in Hofanlagen (keine Ein- und Zufahrten)
- Rückbau/Teilrückbau/Entsiegelung von Brachen
Stadtverwaltung Dingelstädt
Herr Hartung
Leiter für Bauplanung und
Stadtentwicklung
Tel.: 036075 34-600
Fax: 036075 6 27 77
E-Mail: bauamt@dingelstaedt.de
Beratendes Planungsbüro:
Wohnstadt, GS Weimar
Frau Freund
Tel.: 03643 9082216
E-Mail: annette.freund@nh-projektstadt.de
Web: www.nh-projektstadt.de
Frau Just
Tel.: 03643 9082223
E-Mail: andrea.just@nh-projektstadt.de
Landentwicklung des Freistaates Thüringen
Tel.: 0361 574062-999
E-Mail: landentwicklung@tlllr.thueringen.de
Web: Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum des Freistaates Thüringen
Montag: 9.00 - 12.00 / 13.00 - 14.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 /13.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 12.00 /13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00