Bundestagswahl 2025
Wahltermin
Am 23.02.2025 wird voraussichtlich der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und Gesetzgebungsorgan.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden vorgezogene Wahlen statt. Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der →Website des Deutschen Bundestages.
Wer darf wählen – Informationen zum Wahlrecht (Aktives Wahlrecht)
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes.
Danach dürfen alle
– Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
– seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Wer darf gewählt werden – Informationen zur Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
Das passive Wahlrecht bei der Bundestagswahl ist das Recht, sich um einen Sitz im Bundestag zu bewerben.
Für die Bundestagswahl können Sie kandidieren, wenn Sie am Wahltag
– Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
– mindestens 18 Jahre alt sind.
Sie können nicht kandidieren, wenn Sie
– vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
– infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Sie wohnen im Ausland und möchten gern an der Wahl teilnehmen?
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Es gibt zwei unterschiedliche Formulare, die in folgenden beiden unterschiedlichen Fällen Verwendung finden:
Fall 1:
Sie sind
– Deutsche oder Deutscher
– leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
– sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet
– haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
– dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)?
Bitte nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie bis spätestens 2. Februar 2025 postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an das Bürgerbüro der Stadt Dingelstädt senden:
Bürgerbüro der Stadt Dingelstädt
Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28
37351 Stadt Dingelstädt
Mail: buergerbuero@dingelstaedt.de
Fax: 036075 62777
Fall 2:
Sie sind
– Deutsche oder Deutscher,
– leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
– sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
– haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
– Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)?
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag muss im Original bis spätestens 2. Februar 2025 bei dem Bürgerbüro der Stadt Dingelstädt vorgelegt werden; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Silvana Trappe
Dingelstädt
Geschwister-Scholl-Straße 28
37351 Stadt Dingelstädt
Tel.: 036075 34-108
E-Mail: silvana.trappe@dingelstaedt.de