Änderung von Straßennamen

Warum ist die Änderung von Straßennamen notwendig?

Bereits mit dem Zusammenschluss der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt zur Landgemeinde (Stadt Dingelstädt 2019) ist es zu Doppelungen oder Mehrfachbenennungen von Straßennamen gekommen. Gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleichlautende Bezeichnungen von Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Dies gilt nicht für eine Landgemeinde. In einer Landgemeinde sind Doppelbenennungen zulässig, soweit keine Verwechslungsgefahr besteht.
Da genau diese Verwechslungsgefahr in der Stadt Dingelstädt mit ihren 10 Ortschaften besteht, kommt es zu häufig fehlgeleiteten Postzustellungen. Deutlich bedrohlicher wäre ein fehlgeleiteter Rettungseinsatz. Daher ist eine Umbenennung unumgänglich.
Gemäß § 45a (Absatz 6) Nr. 3 ThürKO ist der Ortschaftsrat für die Umbenennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen zuständig.

In DIESER ÜBERSICHT sehen Sie die Änderungen von Straßennamen auf einem Blick.

 

Die dazugehörigen öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie HIER.