Standesamt, Friedhofsverwaltung, Fundbüro
Im Standesamt der Stadt Dingelstädt ist die Friedhofsverwaltung und das Fundbüro angegliedert. Unsere Mitarbeitenden sind daher die richtigen Ansprechpartnerinnen für Ihre Anliegen aus diesen Bereichen.
Frau Schollmeyer
Tel.: 036075 34-317
Frau Mehler
Tel.: 036075 34-318
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FUNDBÜRO: Vermissen Sie einen Gegenstand?
FRIEDHOFSVERWALTUNG: Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit an einer Grabstätte auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt
Gemäß § 31 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt, § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für die Ortschaften Bickenriede und Zella,§ 17 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Dünwald für die Ortschaften Beberstedt und Hüpstedt sowie § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Rodeberg für die Ortschaft Struth und den Friedhof Kloster Zella sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit die Grabmale sowie sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen von den Verfügungsberechtigten zu entfernen.
Daher werden die Verfügungsberechtigten der unten benannten Grabstätten aufgefordert, das auf der Grabstätte befindliche Grabdenkmal einschließlich dem Fundament, sofern vorhanden die Einfassung, alle sonstigen baulichen Anlagen, Grabausstattungen sowie sämtliche Anpflanzungen (auch Koniferen) bis zum 30. November 2025 zu entfernen.
Die erforderlichen Arbeiten können von den Verfügungsberechtigten selbst oder durch Dritte (z.B. ein Handwerksbetrieb) ausgeführt werden. Hierzu ist die vorherige Einholung einer schriftlichen Anzeige bei der Friedhofsverwaltung notwendig. Diesbezüglich kann mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Dingelstädt, neben der persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten, unter Tel. 036075/34-317 und 036075/34-318 oder über E-Mail an standesamt@dingelstaedt.de Kontakt aufgenommen werden.
| Friedhof Beberstedt |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Bickenriede |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.2000 |
| Friedhöfe Dingelstädt |
| I. Alter Friedhof „Riethstieg“ |
| § Reihengrabstätten (Doppelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| II. Neuer Friedhof „Wachstedter Straße“ |
| § Reihengrabstätten (Doppelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| § Urnengrabstätten – letzte Beisetzung bis 31.07.2005 |
| Friedhof Helmsdorf |
| § Reihengrabstätten (Doppelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Hüpstedt |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Kefferhausen |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Kloster Zella |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.2000 |
| § Reihengrabstätten (Urnen) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.2010 |
| Friedhof Kreuzebra |
| § Reihengrabstätten (Doppelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Silberhausen |
| § Reihengrabstätten (Doppelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.1995 |
| Friedhof Struth |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.2000 |
| Friedhof Zella |
| § Reihengrabstätten (Einzelgrab) – letzte Bestattung/Beisetzung bis 31.07.2000 |
FRIEDHOFSVERWALTUNG: Entsorgung von Abfällen auf dem Friedhof. Was ist erlaubt?
Der Gesetzgeber hat die Vorgaben zur Abfalltrennung und Ressourcenschonung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verschärft.
Danach dürfen keine Kunststoffabfälle wie Kerzen, Kränze, Kunststoffblumen, Folien usw. in die Container für kompostierbare Abfälle entsorgt werden. Die Vermischung von biologisch abbaubaren Abfällen und Kunststoffen führt zu der Qualifikation „Mischabfall“. Dessen Entsorgung ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, die wiederum bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 036075/34-317 oder 036075/34-318 zur Verfügung.
STANDESAMT: Wo können Sie in der Stadt Dingelstädt standesamtlich heiraten?
- Rathaus Dingelstädt
- Außenstandort: Trauzimmer Kloster Zella
- in Planung: künftig wird es einen weiteren Außenstandort im Rempter des Kloster Anrode (Bickenriede) geben